Herzlich Willkommen bei Ihrem Gutachter in Herford und Umgebung!
„Mein Anspruch liegt darin, dass Sie als Geschädigter den Ihnen zustehenden Schadenersatz in voller Höhe erhalten. Dafür wird der Schaden rund um Ihr Fahrzeug umfangreich betrachtet.“
Sie sind an einem Unfall beteiligt und benötigen ein detaillieres Gutachten mit Fotodokumentation? Das Schadengutachten, sowohl für Haftpflichtschäden bildet die Grundlage für die Schadenabwicklung.
Wir arbeiten im Raum Herford, Hiddenhausen, Bünde und im Umkreis von ca. 30km.
Bei Bagatellschäden unterhalb einer Schadenssumme von 1000€ ist eine Reparaturkostenkalkulation für die Regulierung ausreichend.
Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt?
Zur Beweissicherung wird ein Kurzgutachten mit detaillierter Fotodokumentation erstellt.
Durch die Messung kann geprüft werden, ob das Fahrzeug noch den Originallack hat, oder ob bereits nachgebessert wurde.
Wie viel ist das beschädigte Fahrzeug noch Wert? Bei Totalschäden wird der Restwert des verunfallten Fahrzeuges unter Berücksichtigung des konkreten Schadenfalles und der regionalen Marktgegebenheiten ermittelt.
Ein Kostenvoranschlag hat keine Beweissichernde Funktion. Zudem werden im Gutachten die ggf. anfallende Wertminderung des Fahrzeuges und die Nutzungsausfallentschädigung angegeben, welche ebenfalls zum Gesamtschaden gehören und von der eintretenden Versicherung erstattet werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Als Geschädigter haben Sie zudem das Recht, das Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl erstellen zu lassen.
Grundsätzlich bestimmen Sie als Halter des Fahrzeuges, was mit Ihrem Fahrzeug geschieht. Bei der sogenannten "Fiktiven Abrechnung" können Sie sich die Netto-Schadenssumme auszahlen lassen und das Fahrzeug in Eigenregie reparieren oder auch garnicht reparieren, falls es sich bei dem Schaden lediglich um einen optischen Mangel handelt, mit welchem Sie Leben können.
Wichtig!! Was viele nicht wissen: Auch bei der fiktiven Abrechnung können Sie sich die Mehrwertsteuer, welche Sie zum Beispiel beim Kauf von Ersatzteilen bezahlt haben, von der Versicherung ersattten lassen. Dafür benötigen Sie lediglich eine entsprechende Rechnung der Teile oder auch Arbeiten, auf welchen die angefallene MwSt ausgewiesen ist.
Dann rufen Sie an, schreiben Sie eine Mail oder senden Sie eine Nachricht per Whats App.